Hier finden Sie eine kleine Auswahl der von uns bewerteten Objekte. Dazu gehören bebaute und unbebaute Grundstücken gewerblicher und wohnungswirtschaftlicher Nutzung, Immobilienportfolios sowie Spezialimmobilien.
Die Honorarhöhe orientiert sich üblicherweise an der BVS-Honorarrichtlinie (Bundesverband der vereidigten Sachverständigen).
Gerichtliche Gutachten werden nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) abgegolten.
Auch eine individuelle Vergütung nach Aufwand ist möglich.
Sprechen Sie uns in Ihrem speziellen Fall an - wir unterbreiten Ihnen gerne auch ein individuelles Angebot.













